Fragen, die uns oft gestellt werden
Zum Ablauf einer Anfrage, zu Angebot und Abrechnung und zu den einzelnen Leistungen. Ist Ihre Frage nicht dabei, rufen Sie uns an — das geht meist schneller als jede Liste.
Allgemein
In welchem Gebiet sind Sie tätig?
Wir arbeiten in Berlin und Brandenburg. Unser Betrieb sitzt in der Bergholzstr. 4 in 12099 Berlin-Tempelhof.
Wann sind Sie erreichbar?
Montag bis Freitag von 08:00 bis 16:00 Uhr — telefonisch unter 030 / 26554398 oder per E-Mail an info@elux-gmbh.de. Anfragen über das Kontaktformular erreichen uns jederzeit.
Sind Sie Mitglied einer Innung?
Ja. Die ELUX GmbH ist Mitglied der Elektro-Innung Berlin. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden über Seminare laufend auf den aktuellen Stand der Technik gebracht.
Arbeiten Sie für Privathaushalte und für Gewerbe?
Für beide. Wir führen Elektroinstallationen in Wohn- und Geschäftshäusern aus — von der einzelnen Wohnung bis zur Büroetage.
Wie lange gilt die Gewährleistung?
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Gegenüber Unternehmern beträgt die Frist zwölf Monate ab Abnahme beziehungsweise Lieferung. Maßgeblich ist § 12 unserer AGB.
Ablauf & Termine
Wie läuft eine Anfrage bei Ihnen ab?
In fünf Schritten: Sie schildern uns Ihr Vorhaben, wir sehen uns die Gegebenheiten vor Ort an, Sie erhalten ein schriftliches Angebot, wir führen die Arbeiten aus, und am Ende steht die gemeinsame Abnahme — auf Wunsch mit Dokumentation und Messprotokoll.
Ab wann ist ein Termin verbindlich?
Liefer- und Ausführungstermine sind verbindlich, sobald sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden (§ 6 der AGB). Der Vertrag selbst kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung, Beginn der Ausführung oder Lieferung zustande.
Was muss ich vor dem Termin vorbereiten?
Die Arbeitsbereiche sollten zum vereinbarten Termin frei zugänglich und betriebsbereit sein. Erforderliche Genehmigungen, Zustimmungen Dritter sowie Strom und Wasser stellen Sie bereit, sofern nichts anderes vereinbart ist. Können wir deshalb nicht arbeiten, dürfen wir Anfahrt und Wartezeit gesondert berechnen (§ 7 der AGB).
Wie wird die fertige Arbeit abgenommen?
Werkleistungen nehmen Sie nach Fertigstellung ab. Als abgenommen gilt die Leistung auch dann, wenn Sie die Anlage in Gebrauch nehmen, wenn Sie die Abnahme trotz Aufforderung nicht innerhalb von zwölf Werktagen durchführen oder wenn keine wesentlichen Mängel vorliegen (§ 10 der AGB).
Kosten & Angebot
Ist Ihr Angebot verbindlich?
Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Ein Kostenvoranschlag beruht auf den bei der Erstellung bekannten Informationen — zeigt sich während der Ausführung zusätzlicher Bedarf, wird dieser gesondert vergütet (§ 2 der AGB).
Was passiert, wenn während der Arbeiten Zusatzleistungen nötig werden?
Leistungen, die nicht im Angebot enthalten sind, rechnen wir nach tatsächlichem Aufwand oder über ein Nachtragsangebot ab. Wir stimmen das vorher mit Ihnen ab. Auch mündlich beauftragte Zusatzleistungen sind vergütungspflichtig (§ 8 der AGB).
Wann ist die Rechnung fällig?
Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Bei größeren Aufträgen können wir angemessene Abschlagszahlungen nach Leistungsfortschritt verlangen. Gegenüber Verbrauchern verstehen sich alle Preise einschließlich, gegenüber Unternehmern zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer (§ 4 der AGB).
Können sich die Preise nach Vertragsschluss noch ändern?
Nur in einem eng begrenzten Fall: Liegen zwischen Vertragsschluss und Ausführung mehr als vier Monate und steigen Material-, Rohstoff-, Energie- oder Einkaufspreise nachweislich um mehr als fünf Prozent, dürfen wir die Preise entsprechend anpassen. Wir informieren Sie rechtzeitig darüber (§ 5 der AGB).
Elektroinstallation
Arbeiten Sie auch an bestehenden Altanlagen?
Ja. Bitte beachten Sie, dass verdeckte Mängel oder Abweichungen von heutigen Normen oft erst während der Ausführung sichtbar werden. Stellen wir sicherheitsrelevante Mängel fest, setzen wir die Arbeiten aus, bis sie beseitigt sind — nötige Nachrüstungen werden gesondert vergütet (§ 9 der AGB).
Übernehmen Sie auch Wartung und Reparatur?
Ja. Wir warten und reparieren bestehende Elektroanlagen, damit sie zuverlässig funktionieren, und beraten Sie zu energiesparenden Lösungen.
Smart Building
Lässt sich die Ladestation in die Haussteuerung einbinden?
Ja. Die Verbrauchssteuerung eines Smart-Home-Systems kann die Ladestation aktiv einbinden, den Verbrauch bei Abwesenheit absenken und Beleuchtung dimmen oder abschalten.
Sicherheitstechnik
Was leistet eine Alarmanlage?
Sie schreckt ab und meldet einen Einbruchversuch automatisch an Polizei oder Sicherheitsdienst. Multifunktionale Anlagen warnen zusätzlich vor Feuer, Rauch und Wasser. Ein passendes Sicherheitskonzept erarbeiten wir nach Ihrer Anfrage.
Netzwerktechnik
Welche Kabelstandards setzen Sie im Netzwerk ein?
Für die strukturierte Verkabelung verwenden wir Installationskabel der Standards Cat.6A, Cat.6 und Cat.7. Für hohe Bandbreiten setzen wir Lichtwellenleiter ein — Single- und Monomode-Glasfaser.
Bekomme ich ein Messprotokoll für mein Netzwerk?
Ja. Wir messen die erstellten Datenverbindungen und übergeben Ihnen zum Abschluss das Prüfprotokoll. Alle Komponenten werden zusätzlich über Datenblätter dokumentiert.
Antworten zu Angebot, Abrechnung und Abnahme fassen unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen zusammen. Verbindlich ist immer der dortige Wortlaut.
Ihre Frage war nicht dabei?
Schreiben Sie uns kurz, worum es geht — wir melden uns mit einer konkreten Antwort.
