Eine Wallbox ist technisch keine große Sache: ein Gerät an der Wand, ein Kabel, ein Stromkreis. Aufwendig wird sie fast immer an derselben Stelle — zwischen Zählerschrank und Stellplatz. Wer diese Strecke vorher klärt, spart sich die unangenehme Variante, in der das Gerät schon geliefert ist und die Leitung noch nicht liegt.

Erst die Leitung, dann das Gerät

Die wichtigste Größe ist nicht die Ladeleistung, sondern der Weg. Von der Unterverteilung bis zum Stellplatz können es fünf Meter oder fünfzig sein, durch die Wand oder durch den ganzen Keller, in vorhandenen Leerrohren oder in neuem Kanal. Diese Strecke bestimmt Querschnitt, Aufwand und Preis — und sie lässt sich nicht aus der Ferne schätzen.

Deshalb steht am Anfang immer ein Termin vor Ort. Wir sehen uns dabei drei Dinge an: den Zählerschrank, den geplanten Montageort und den Weg dazwischen.

Anmelden ist Pflicht, genehmigen manchmal auch

Jede Ladeeinrichtung muss beim zuständigen Netzbetreiber angemeldet werden — unabhängig von der Leistung. Ab einer Anschlussleistung von mehr als 12 kVA, also praktisch bei allem oberhalb von 11 kW, kommt zusätzlich eine Zustimmung des Netzbetreibers dazu. Ob die erteilt wird, hängt am Netz in Ihrer Straße, nicht an Ihrem Haus.

Das ist auch der Grund, warum 11 kW in Wohngebäuden die häufigste Wahl sind: 11 kW ist anmelde-, aber nicht zustimmungspflichtig, und für ein Auto, das über Nacht steht, ist der Unterschied zu 22 kW praktisch bedeutungslos. Eine Batterie, die in fünf Stunden statt in zweieinhalb voll ist, ist morgens genauso voll.

Die Anmeldung übernehmen wir als eingetragener Installationsbetrieb — Sie müssen sich darum nicht kümmern.

Steuerbar, seit 2024

Neue steuerbare Verbrauchseinrichtungen — dazu gehören Wallboxen ebenso wie Wärmepumpen und Speicher — fallen seit Anfang 2024 unter § 14a EnWG. Kurz gesagt: Der Netzbetreiber darf die Leistung im Ausnahmefall vorübergehend reduzieren, im Gegenzug gibt es ein reduziertes Netzentgelt. Praktisch heißt das für die Installation, dass eine Steuerbox oder eine entsprechende Schnittstelle vorzusehen ist. Auch dafür braucht es Platz im Zählerschrank — siehe unten.

Schutztechnik: was zwingend dazugehört

Eine Wallbox bekommt grundsätzlich einen eigenen Stromkreis. Geteilt wird der mit nichts.

Beim Fehlerstromschutz gibt es eine Besonderheit: Beim Laden können Gleichfehlerströme auftreten, und ein gewöhnlicher RCD vom Typ A erkennt die nicht zuverlässig. Erforderlich ist deshalb entweder ein RCD Typ B oder ein Typ A in Kombination mit einer Gleichfehlerstrom-Überwachung ab 6 mA. Viele Wallboxen bringen diese Überwachung bereits mit — dann genügt vorgelagert ein Typ A. Steht sie nicht im Datenblatt, ist sie nicht drin.

Dazu kommen ein passender Leitungsschutzschalter und, je nach Gebäude und vorhandenem Überspannungsschutz, eine Betrachtung des Blitz- und Überspannungsschutzes.

Der Zählerschrank entscheidet mit

In der Praxis scheitert die einfache Wallbox-Montage am häufigsten daran, dass im Zählerschrank kein Platz mehr ist — weder für den zusätzlichen Stromkreis noch für die Steuerungstechnik nach § 14a. Wenn ohnehin weitere Verbraucher dazukommen sollen — eine Wärmepumpe, ein Durchlauferhitzer, eine zweite Wohneinheit —, lohnt es sich, den Zählerplatz gleich mit zu betrachten. Wir haben das in einem eigenen Beitrag auseinandergenommen.

Was wir für ein Angebot brauchen

  • Ein Foto des geöffneten Zählerschranks und der Unterverteilung
  • Den ungefähren Leitungsweg und die Entfernung zum Stellplatz
  • Die gewünschte Ladeleistung, falls Sie schon eine Vorstellung haben
  • Angaben zum Fahrzeug, wenn es schon feststeht
  • Bei Eigentumswohnungen: die Beschlusslage der Eigentümergemeinschaft

Stand: August 2026. Netzanschlussregeln und Förderbedingungen ändern sich; die genannten Schwellenwerte sind der Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Was für Ihren Anschluss gilt, klären wir mit dem zuständigen Netzbetreiber.