Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Elux GmbH
1. Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge, Lieferungen, Werk- und Dienstleistungen der Elux GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“) gegenüber ihren Kunden.
(2) Kunden im Sinne dieser AGB sind Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sowie Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.
(4) Individuelle Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien haben Vorrang vor diesen AGB.
2. Angebote und Vertragsschluss
(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
(2) Technische Beschreibungen, Zeichnungen, Abbildungen, Maße und sonstige Leistungsangaben dienen der Leistungsbeschreibung und stellen keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale dar.
(3) Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung, Beginn der Leistungsausführung oder Lieferung der Ware zustande.
(4) Kostenvoranschläge basieren auf den zum Zeitpunkt der Angebotserstellung bekannten Informationen. Sollten sich während der Ausführung zusätzliche oder geänderte Leistungen als erforderlich erweisen, werden diese gesondert vergütet.
3. Leistungsumfang
(1) Der Auftragnehmer erbringt Leistungen insbesondere im Bereich der Elektroinstallation, Gebäude- und Sicherheitstechnik, Kommunikations- und Sprechanlagen, Netzwerktechnik, Smart-Home-Systeme, Wartungs- und Reparaturarbeiten sowie den Vertrieb entsprechender Produkte.
(2) Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder einer gesonderten Vereinbarung.
(3) Technische Änderungen, Anpassungen oder Abweichungen bleiben vorbehalten, soweit sie aufgrund technischer Erfordernisse notwendig und für den Kunden zumutbar sind.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Sämtliche Preise verstehen sich gegenüber Verbrauchern einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer und gegenüber Unternehmern zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen entsprechend dem Leistungsfortschritt zu verlangen.
(4) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen. Darüber hinaus ist der Auftragnehmer berechtigt, weitere Leistungen bis zum Ausgleich der offenen Forderungen zurückzuhalten.
(5) Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, soweit seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
5. Materialpreisänderungen
(1) Liegen zwischen Vertragsschluss und Leistungserbringung mehr als vier Monate und erhöhen sich Material-, Rohstoff-, Energie- oder Einkaufspreise nachweislich um mehr als fünf Prozent, ist der Auftragnehmer berechtigt, die vereinbarten Preise entsprechend anzupassen.
(2) Der Kunde wird über eine notwendige Preisanpassung rechtzeitig informiert.
6. Lieferung und Leistungserbringung
(1) Liefer- und Ausführungstermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.
(2) Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig, soweit diese für den Kunden zumutbar sind.
(3) Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich angemessen bei höherer Gewalt, behördlichen Maßnahmen, Arbeitskämpfen, Lieferengpässen, Materialknappheit oder sonstigen Umständen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat.
(4) Schadensersatzansprüche wegen Verzögerungen sind ausgeschlossen, soweit den Auftragnehmer kein Vorsatz oder keine grobe Fahrlässigkeit trifft.
7. Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde hat sicherzustellen, dass die für die Leistungserbringung erforderlichen Arbeitsbereiche zum vereinbarten Termin frei zugänglich und betriebsbereit sind.
(2) Erforderliche Genehmigungen, Zustimmungen Dritter sowie die Bereitstellung von Strom, Wasser oder sonstigen Hilfsmitteln obliegen dem Kunden, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
(3) Kann die Leistung aufgrund fehlender Mitwirkung, fehlendem Zugang oder sonstiger vom Kunden zu vertretender Umstände nicht erbracht werden, ist der Auftragnehmer berechtigt, die hierdurch entstandenen Kosten, insbesondere Anfahrts-, Warte- und Personalkosten, gesondert zu berechnen.
8. Zusatz- und Mehrleistungen
(1) Leistungen, die nicht ausdrücklich im Angebot enthalten sind, gelten als Zusatzleistungen und werden gesondert vergütet.
(2) Werden während der Ausführung zusätzliche Arbeiten erforderlich oder vom Kunden gewünscht, erfolgt die Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand oder auf Grundlage eines Nachtragsangebotes.
(3) Mündlich beauftragte Zusatzleistungen gelten als vergütungspflichtig.
9. Arbeiten an Bestandsanlagen
(1) Bei Arbeiten an bestehenden Anlagen können verdeckte Mängel, Schäden oder technische Abweichungen von aktuellen Normen und Vorschriften erst während der Ausführung festgestellt werden.
(2) Der Auftragnehmer haftet nicht für bereits vorhandene Mängel oder Schäden an Bestandsanlagen.
(3) Werden sicherheitsrelevante Mängel festgestellt, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Arbeiten bis zur Beseitigung dieser Mängel auszusetzen.
(4) Erforderliche Nachrüstungen oder Anpassungen aufgrund gesetzlicher, technischer oder normativer Anforderungen werden gesondert vergütet.
10. Abnahme
(1) Werkleistungen sind nach Fertigstellung durch den Kunden abzunehmen.
(2) Die Leistung gilt als abgenommen, wenn:
die Anlage oder Leistung in Gebrauch genommen wird,
der Kunde die Abnahme trotz Aufforderung nicht innerhalb von zwölf Werktagen durchführt oder
keine wesentlichen Mängel vorliegen.
(3) Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
11. Eigentumsvorbehalt
(1) Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum des Auftragnehmers.
(2) Gegenüber Unternehmern gilt ein erweiterter Eigentumsvorbehalt.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und Zugriffe Dritter unverzüglich mitzuteilen.
12. Gewährleistung
Für Verbraucher
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
Für Unternehmer
(1) Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf Monate ab Abnahme beziehungsweise Lieferung.
(2) Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von sieben Kalendertagen nach Feststellung, schriftlich anzuzeigen.
(3) Der Auftragnehmer leistet nach eigener Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
(4) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde die gesetzlichen Rechte geltend machen.
13. Ausschluss der Gewährleistung
Gewährleistungsansprüche bestehen nicht für Schäden oder Mängel, die entstehen durch:
normalen Verschleiß,
unsachgemäße Bedienung oder Nutzung,
eigenmächtige Änderungen oder Reparaturen durch Dritte,
äußere Einflüsse wie Überspannung, Feuchtigkeit oder höhere Gewalt,
Nichtbeachtung von Bedienungs- oder Wartungshinweisen.
14. Software-, Programmier- und Konfigurationsleistungen
(1) Programmierungen, Parametrierungen und Konfigurationen von Steuerungs-, Kommunikations- und Smart-Home-Systemen erfolgen nach dem Stand der Technik zum Zeitpunkt der Leistungserbringung.
(2) Nachträgliche Änderungswünsche, Anpassungen oder Erweiterungen sind gesondert zu vergüten.
(3) Die Herausgabe von Programmierdateien, Projektierungsunterlagen, Passwörtern oder Konfigurationsdaten erfolgt nur, soweit dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
15. Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet uneingeschränkt für Schäden aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
(2) Bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet der Auftragnehmer nach den gesetzlichen Vorschriften.
(3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(4) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
16. Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht nach den gesetzlichen Bestimmungen zu.
Die gesonderte Widerrufsbelehrung wird dem Verbraucher vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt und ist Bestandteil des Vertrages.
17. Datenschutz
(1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich nach den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
(2) Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung der Elux GmbH.
18. Gerichtsstand und anwendbares Recht
(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz der Elux GmbH.
(3) Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
19. Schlussbestimmungen
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(2) Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
(3) Änderungen und Ergänzungen von Verträgen sollen aus Beweisgründen in Textform erfolgen.